Bundesgerichtshof weist Klagen von Lehman-Anlegern ab
Hamburg (ots) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute die Schadenersatzklagen zweier Anleger zu Lehman-Zertifikaten gegen die Hamburger Sparkasse (Haspa) abgewiesen (Az.: XI ZR 178/10, Az.: XI ZR 182/10). Damit hat er die Entscheidungen des Hanseatischen Oberlandesgerichts bestätigt (Az.: 13 U 117/09, Az.: 13 U 118/09). In den vorliegenden Fällen wurde der Haspa vorgeworfen, einer Offenlegungspflicht bezüglich der Margen und einer Aufklärung über die Einlagensicherung der Lehman-Zertifikate nicht nachgekommen zu sein. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Haspa ihren Kunden alle Informationen zur Verfügung gestellt hat, die für eine Anlageentscheidung notwendig waren.
„Wir fühlen uns nicht als Gewinner, auch wenn der Bundesgerichtshof zu unseren Gunsten entschieden hat“, sagt Reinhard Klein, stellvertretender Vorstandssprecher und Privatkundenvorstand der Haspa. „Die Finanzkrise hat die Bankenwelt nachhaltig verändert. Wir haben frühzeitig einige Dinge auf den Prüfstand gestellt und beschäftigen uns laufend damit, unsere Qualitätssicherung weiter zu verbessern, um dem Qualitätsanspruch gegenüber unseren Kunden gerecht zu werden.“
„Wir bedauern, dass es überhaupt zu gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Kunden gekommen ist“, so Klein. Mit den heutigen Urteilen des BGH haben sowohl die Kläger als auch die Haspa Rechtssicherheit in Bezug auf die Aufklärung über Margen und Einlagensicherung erlangt. „Uns ist es wichtig, dass über die untersuchten Sachverhalte nun höchstrichterlich entschieden wurde und Klarheit herrscht“, sagt Klein.
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