Berlin (ots) – Die Gigaset Communications GmbH hat eine Klage gegen den Berliner Kommunikationsspezialisten AVM eingereicht. Gigaset begründet dies mit einer Patentverletzung innerhalb des herstellerübergreifenden Standards für schnurlose Telefone DECT-GAP. Mit der Klage will Gigaset untersagen, herstellerspezifische Protokolle mittels DECT auszuführen. Mit solchen Protokollen, die Teil der Betriebssoftware sind, lassen sich beispielsweise Sondermeldungen wie Softkeys oder Einstellung der Landessprache auf ein DECT-Mobilteil / Gigaset-Handgerät übertragen.
Gigaset übersieht dabei anscheinend, dass der DECT-Standard die herstellerspezifischen Protokolle in jeglicher Form ausdrücklich seit 1996 vorsieht. AVM weist daher den Vorwurf der Patentverletzung entschieden zurück und erwartet aus der Klage keine Konsequenzen.
Zur Presseinformation: http://www.avm.de/de/Presse/Informationen/2011/2011_10_24.php3
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Über AVM
Das 1986 in Berlin gegründete Unternehmen ist einer der beiden führenden Anbieter von Breitband-Endgeräten in Europa. In Deutschland, dem größten europäischen Markt, ist AVM mit über 50 Prozent Marktführer. AVM erzielte im Geschäftsjahr 2010 mit 400 Mitarbeitern einen Umsatz von 200 Millionen Euro. Für seine innovative FRITZ!-Familie ist der Berliner Kommunikationsspezialist vielfach ausgezeichnet worden. FRITZ! ermöglicht einen anwenderfreundlichen, schnellen Internetzugang, einfaches Vernetzen, komfortables Telefonieren und vielseitige Multimedia-Anwendungen.
Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/14784/2135230/avm-weist-gigaset-klage-entschieden-zurueck/api