Auch nach dem Stichtag gibt es Gelegenheiten für den Wechsel
Köln (ots) –
Am 30. November war wieder Stichtag für die Kündigung der Kfz-Versicherung. Wer ihn verpasst hat, muss normalerweise ein weiteres Jahr warten, um zu einer anderen Versicherungsgesellschaft wechseln zu können. Unabhängig vom bekannten Stichtag bieten einige Ausnahmen allerdings die Chance, einen günstigeren oder leistungsstärkeren Anbieter zu wählen: Entweder der Versicherer hat den Beitrag erhöht, man verkauft sein Fahrzeug oder es ist ein Schadenfall eingetreten.
Vergleich von Preis und Leistung zahlt sich aus
Wenn ein Versicherer die Preise erhöht, sollte der Kunde unbedingt darauf achten, spätestens einen Monat nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung zu kündigen. Vorher ist es jedoch ratsam, sich um eine neue Versicherung zu kümmern, sonst steht man unter Umständen ohne Versicherungsschutz da.
Beim Abschluss einer neuen Police sollten Autofahrer überprüfen, welcher Tarif aktuell für sie der optimale ist. „Dabei ist nicht nur der Preis, sondern auch die Leistung entscheidend“, sagt Thomas Jäckel, Experte für Kraftfahrt-Versicherungen bei AXA. Einen ersten Überblick bieten die Internetseiten sowie Tarifrechner der einzelnen Versicherer. „Wer eher eine persönliche Beratung vorzieht, lässt sich vom Versicherungsvermittler die bestmögliche Absicherung je nach individuellem Bedarf zusammenstellen.“ Ändern sich die persönlichen Lebensumstände, gibt es möglicherweise Sparpotenziale. Thomas Jäckel: „Falls die jährliche Fahrleistung beispielsweise deutlich geringer ist als zuvor, sinkt die Versicherungsprämie.“ Auch wer sein Fahrzeug nicht mehr auf dem Parkstreifen, sondern in der Garage parken kann, zahlt in der Regel einen geringeren Beitrag für die Police.
Kündigung nach Fahrzeugwechsel und Schadenfall
Auch bei einem Fahrzeugwechsel kann der Versicherte ohne Einhalten der Kündigungsfrist den Anbieter wechseln. Weitere Möglichkeit zum Wechsel: Beide Parteien können die Kfz-Versicherung im laufenden Versicherungsjahr innerhalb eines Monats kündigen, wenn ein Schadenfall vorliegt und der Versicherer den Schaden reguliert oder abgelehnt hat. Der Versicherte erhält dann die Restsumme seines Gesamtbeitrages zurück.
Kfz-Versicherung nach Maß
Tarife spiegeln verschiedene Leistungsstufen wider und folgen meist dem Raster Basisschutz, mittleres Leistungsniveau und Komfort-Tarif – und das jeweils bei Haftpflicht, Teil- und Vollkasko. Entsprechend fallen dann die Beiträge aus. Je nach persönlichem Bedarf kann der Kfz-Versicherungsschutz noch ergänzt werden – bei der Produktwelt mobil von AXA zum Beispiel um einen Rabattschutz, eine Fahrerschutzversicherung oder einen speziellen Schadenservice, bei dem die Reparatur in DEKRA-zertifizierten Werkstätten erfolgt und gleichzeitig ein Nachlass von bis zu 15 Prozent auf die Kaskoprämie gegeben wird.
AXA in Deutschland
Der AXA Konzern zählt mit Beitragseinnahmen von 10,4 Mrd. Euro und rund 11.000 Mitarbeitern zu den führenden Versicherungs- und Finanzdienstleistungsgruppen in Deutschland. Das Unternehmen bietet ganzheitliche Lösungen in den Bereichen private und betriebliche Vorsorge, Krankenversicherungen, Schaden- und Unfallversicherungen sowie Vermögensmanagement an. Alles Denken und Handeln des Unternehmens geht vom Kunden und seinen Bedürfnissen aus. Dies dokumentiert der Konzern auch in seiner Organisationsstruktur, die an den vier Kundensegmenten Privatkunden, Firmenkunden, Öffentlicher Dienst (unter der Marke DBV Deutsche Beamtenversicherung) und Ärzte/Heilwesen (unter der Marke Deutsche Ärzteversicherung) ausgerichtet ist. Die AXA Deutschland ist Teil der AXA Gruppe, einem der weltweit führenden Versicherungsunternehmen und Vermögensmanager mit Tätigkeitsschwerpunkten in Europa, Nordamerika und dem asiatisch-pazifischen Raum. Im Geschäftsjahr 2010 erzielte die AXA Gruppe nach IFRS einen Umsatz von 91 Mrd. Euro und ein operatives Ergebnis (Underlying Earnings) von 3,9 Mrd. Euro. Das verwaltete Vermögen (Assets under Management) der AXA Gruppe hatte Ende 2010 ein Volumen von 1,1 Billion Euro. Weitere Informationen für die Presse: Jessica Voß Tel.: 0 22 1 / 1 48 – 3 13 74 Fax: 0 22 1 / 1 48 – 3 00 44 E-Mail: jessica.voss@axa.de Internet: www.AXA.de/presse
Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/53273/2157150/kfz-versicherung-vom-sonderkuendigungsrecht-gebrauch-machen-auch-nach-dem-stichtag-gibt-es/api