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Amtsgericht bewilligt Antrag auf Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung

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Dresden (ots) – – Vorstand bereitet nachhaltiges Sanierungskonzept vor – Ausbau des Systemangebots angestrebt – Weichen für nachhaltige Sanierung sind damit gestellt

Das Amtsgericht Dresden hat dem heute eingereichten Antrag der SOLARWATT AG auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung nach §270b InsO stattgegeben und Rechtsanwalt Rainer M. Bähr, Gründungspartner der Kanzlei HERMANN Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Er ist seit mehr als 20 Jahren auf Restrukturierungs- und Sanierungsverfahren spezialisiert.

Der Vorstand der SOLARWATT AG strebt nun gemeinsam mit dem renommierten Restrukturierungsexperten Andreas Ziegenhagen, Partner der international tätigen Wirtschaftskanzlei Salans LLP, in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Rainer M. Bähr als vorläufigem Sachwalter die Sanierung des Unternehmens in Eigenverwaltung an.

Der Antragstellung vorausgegangen waren intensive Gespräche, die der Vorstand der SOLARWATT AG in den letzten Wochen mit den Kapitalgebern geführt hatte, um ein bereits erstelltes Sanierungskonzept zur Unterstützung der Wachstumsstrategie im Systembereich umzusetzen. Da diese Gespräche aufgrund unterschiedlicher Auffassungen der Aktionäre über die Bedingungen der notwendigen Kapitalmaßnahmen nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnten, war trotz unveränderter Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft aufgrund der nicht zu realisierenden Kapitalmaßnahmen von einer negativen Fortführungsprognose und damit einer Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne auszugehen.

Schutzschirmverfahren bietet klare Vorteile Im Vergleich mit einem Insolvenzverfahren weist das Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung wesentliche Unterschiede auf. Ein wichtiger Vorteil ist, dass der Vorstand das Unternehmen weiterhin verantwortlich lenkt und ihm ein Sachwalter zur Seite gestellt wird, der das Verfahren aus der Perspektive des Gläubigerschutzes begleitet. Darüber hinaus bietet das Schutzschirmverfahren die Möglichkeit, die Verfahrensdauer im Vergleich zur Regelinsolvenz erheblich zu verkürzen.

Detlef Neuhaus, Vorstandsvorsitzender der SOLARWATT AG zeigte sich zuversichtlich: „Unter den gegebenen Bedingungen bietet das Schutzschirmverfahren der SOLARWATT AG die notwendige Flexibilität für eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens. Sobald unsere Finanzierung auf eine stabile Basis gestellt ist, kann SOLARWATT seine Kompetenzen in den Bereichen Solarsysteme, Stromspeichertechnik und innovative Solarmodule im Interesse aller Stakeholder des Unternehmens besser nutzen“. Neuhaus ergänzte: „Im ersten Halbjahr 2012 ist unser Absatz im zukunftsträchtigen Systembereich verglichen mit dem Vorjahr um 120 Prozent gestiegen. Damit haben wir mit unseren leistungsfähigen Produkten und Lösungen dank des Engagements unserer Mitarbeiter in einem schwierigen Marktumfeld ein Wachstum weit über dem Branchendurchschnitt erreicht. Das macht uns Mut für die Zukunft.“

Restrukturierung in Eigenverwaltung

Durch die Eröffnung des vorläufigen Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung nach §270b InsO bleibt die SOLARWATT AG selbst voll handlungsfähig. Restrukturierungsberater Andreas Ziegenhagen betonte: „Mit diesem Verfahren kann der Vorstand der SOLARWATT AG die Möglichkeiten der zum 1. März 2012 novellierten Insolvenzordnung mit dem Ziel einer nachhaltigen Sanierung in vollem Umfang und im Sinne seiner Gläubiger, Kunden, Mitarbeiter und weiteren Stakeholder in Anspruch nehmen. Das Schutzschirmverfahren nach §270b InsO gilt als das sanierungsfreundlichste Verfahren, das das deutsche Recht vorsieht“.

Der Geschäftsbetrieb von SOLARWATT läuft unverändert weiter, so dass die Kunden ihre Ware in bewährt guter Qualität erhalten. Kunden, die sich für Produkte von SOLARWATT entscheiden, können auch künftig die branchenüblichen Gewährleistungsansprüche und Garantien in Anspruch nehmen, die im Rahmen einer Versicherungslösung ohne Mehrkosten für die Kunden zur Verfügung gestellt werden. Forderungen aus seit heute von SOLARWATT in Auftrag gegebenen Lieferungen und Leistungen werden regulär beglichen. Die nächsten drei Monatsgehälter der angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind über Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit gesichert.

Der Vorstand der SOLARWATT AG hat nun bis zum 31. Juli 2012 Zeit, dem Amtsgericht Dresden ein detailliertes Sanierungskonzept vorzulegen, über das nach Prüfung durch das Gericht die Gläubigerversammlung abzustimmen hat. Bei einer positiven Entscheidung durch die Gläubigerversammlung würde das Schutzschirmverfahren aufgehoben und die Solarwatt AG könnte ihr operatives Geschäft als saniertes Unternehmen fortführen.

Der vorläufige Sachwalter der SOLARWATT AG, Rechtsanwalt Rainer M. Bähr zeigte sich zuversichtlich: „Ich erwarte, dass SOLARWATT die vom Gesetzgeber neu geschaffenen Möglichkeiten des Schutzschirmverfahrens für eine erfolgreiche Sanierung im Sinne seiner Gläubiger, Mitarbeiter und Kunden nutzt.“

Ausbau des Systemangebots bildet Kern der Zukunftsstrategie Neue Solarsysteme, neue Technologien zur Stromspeicherung und innovative neue Solarmodule bilden die wesentlichen Elemente der Zukunftsstrategie der SOLARWATT AG. Das Unternehmen hat bereits vor knapp zwei Jahren einen Strategiewechsel vom reinen Modulproduzenten hin zum Anbieter von Systemlösungen eingeleitet. So sind leistungsfähige Stromspeicher ein wichtiger Schritt zum unabhängigen Solarstromsystem der Zukunft, weil sie es ermöglichen, die Eigenversorgung von Haushalten wirtschaftlich auf 70 bis 80 Prozent zu erhöhen.

Auf der heute in München beginnenden internationalen Solarfachmesse Intersolar wird SOLARWATT sein bereits ab Januar 2013 verfügbares erstes Speichertechnik-Paket vorstellen, das – gesteuert von einem intelligenten Energiemanager – die angestrebte Eigenversorgungsquote mit Akkus auf Basis von Lithiumeisenphosphat erreicht. Darüber hinaus erweitert SOLARWATT das Modulangebot gezielt um Systemlösungen, die sich an den spezifischen Nutzungsbedingungen von Privathaushalten oder dem industriellen Umfeld orientieren und jeweils eine optimale Energieausbeute gewährleisten. SOLARWATT wird in Halle A1, Stand 450 diese und weitere Produktneuheiten präsentieren.

Über SOLARWATT:

Die 1993 gegründete und europaweit tätige SOLARWATT AG mit Sitz in Dresden ist einer der führenden deutschen Hersteller hochwertiger kristalliner Solarmodule sowie Anbieter innovativer Photovoltaik-Komplettpakete und Energiemanagement-Systeme.

Zum Produktangebot des Unternehmens zählen Modultypen für unterschiedlichste Anwendungen. Neben der Kernkompetenz als Modulproduzent entwickelt und vertreibt SOLARWATT intelligente Energiemanagement-Systeme zur effizienten Steuerung und optimalen Nutzung von Solarstrom. Ein weiteres Geschäftsfeld umfasst die Planung und Umsetzung schlüsselfertiger Solaranlagen und Kraftwerke. Für Photovoltaik-Projekte im Wohn- und Gewerbebereich bietet SOLARWATT Produktpakete an, die neben der kompletten Solartechnik umfangreiche Serviceleistungen enthalten.

SOLARWATT produziert mit einer der modernsten Fertigungslinien Europas. Die Produktionskapazität beträgt 300 MWp. Das Leistungsspektrum der ausschließlich in Deutschland hergestellten Module erstreckt sich von zwei bis 320 Watt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.solarwatt.de

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/71596/2270404/solarwatt-ag-amtsgericht-bewilligt-antrag-auf-schutzschirmverfahren-in-eigenverwaltung/api

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