Frankfurt (ots) – Abschaffung des Verbots „wäre gewiss nicht hilfreich“ / Reaktion auf Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt zu Vermittlungsgebühren
Die Allianz hat sich für das geltende Verbot ausgesprochen, Versicherungsprovisionen an Kunden weiterzugeben. „Grundsätzlich halte ich das Verbot der Provisionsabgabe weiterhin für vorteilhaft“, sagte der Allianz-Deutschland-Chef Markus Rieß gegenüber dem Anlegermagazin ‚Börse Online‘ (Ausgabe 46/11, EVT 10. November). Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte vor kurzem entschieden, das bestehende Verbot sei zu unbestimmt. Es gab deshalb der Klage eines Fonds- und Versicherungsvermittlers gegen die Finanzaufsicht BaFin statt (Az.: 9 K 105/11.F). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sollte das Verbot kippen, könnte das weitreichende Folge für den Vertrieb von Policen haben. Schätzung zufolge zahlen Versicherer in Deutschland jährlich insgesamt rund 10 Milliarden Euro an Provisionen.
Eine Abschaffung des Abgabeverbots ist nach Ansicht Rieß‘ risikoreich. „Stellen Sie sich vor, in einem Beratungsgespräch steht nicht mehr das Produkt oder der Vorsorgebedarf des Kunden im Vordergrund, sondern die Höhe der Provision. Das wäre gewiss nicht hilfreich.“ Zwar könne ein Kunde unter Umständen Geld sparen, wenn er einen Teil der Vermittlungsgebühren erhalte. „Die Abschlusskosten sind aber nur ein Teil der Gesamtgleichung.“ Es bestehe die Gefahr, dass der Kunde eine weniger leistungsfähige Police kaufe, nur weil die Provision niedriger liegt. „Dann hat er vermutlich ein schlechtes Geschäft gemacht.“ Rieß leitet seit gut einem Jahr das Deutschlandgeschäft der Allianz, zu dem die Allianz Lebensversicherung gehört.
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