Beim Leasing (englisch für „mieten, pachten“) handelt es sich im rechtlichen Sinne um die Überlassung eines Wirtschaftsgutes zum Gebrauch auf Zeit und gegen Entgelt. Anders als beim Ratenkauf wird beim Leasing kein Eigentum erworben, es handelt sich hier lediglich um eine zeitlich begrenzte Leihe. Der Leasinggeber erhält vom Leasingnehmer in bestimmten zeitlichen Intervallen eine Leasingrate – hierbei handelt es sich um eine Art Miete, wie man sie von der Mietwohnung her kennt. Die Leasingrate deckt die Nutzung und ebenso den Wertverlust der geliehenen Sache während der Laufzeit ab.
Das Autoleasing – eine weit verbreitete Variante des Leasings
Im Alltag findet gerade das Autoleasing häufig Anwendung. Der Leasingnehmer ist in diesem Zusammenhang als Nutzer lediglich Besitzer des Fahrzeugs, Eigentümer bleibt die beteiligte Leasinggesellschaft. Monatlich sind vertraglich vereinbarte Leasingraten zu entrichten. Die Höhe dieser Raten kann durch eine Sonderzahlung vor der Vertragslaufzeit gedrückt werden. Auch spielen der Fahrzeugpreis, die Vertragslaufzeit und die vereinbarte jährliche Kilometerleistung für die Berechnung eine Rolle. Anstelle einer Sonderzahlung kann häufig auch ein Gebrauchtwagen in Zahlung gegeben werden.
Eine Vollkaskoversicherung sowie die ordnungsgemäße Einhaltung von Inspektionsterminen in einer Markenwerkstatt sind beim Autoleasing Pflicht.
Formen des Autoleasings
- Kilometer-Leasing
Grundlage der Kalkulation ist die im Vertrag festgelegte Kilometer-Fahrleistung. Wird diese überschritten, so muss pro Kilometer nachgezahlt werden. - Restwert-Leasing
Wird hier der zuvor vertraglich festgehaltene Restwert im Nachhinein nicht erzielt, muss die Differenz beglichen werden. - Service-Leasing
Bei dieser Variante sind anfallende Kosten für den Unterhalt des Fahrzeugs (Versicherung, Ersatzteile, Inspektionen) gedeckt.
Vorteile des Autoleasings
- Es muss kein hoher Geldbetrag zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns entrichtet werden. Das schont die Liquidität.
- Eine individuelle Vertragsgestaltung ermöglicht die Abstimmung der Finanzierung auf gegebene Vorhaben und Bedürfnisse.
- Gegenüber der klassischen Autofinanzierung fällt die monatliche Belastung niedriger aus.
- Bei Vertragsende muss das Fahrzeug nicht übernommen werden. Es kann daher ein neues angeschafft werden, ohne dass Verwertung oder Verkauf des Altfahrzeuges geregelt werden müssen.
- Die Höhe des monatlich anfallenden Betrags ist im Vertragswerk fest vereinbart. Leasingraten unterliegen nicht möglichen Zinsschwankungen am Kapitalmarkt.
- Bei gewerblichem Autoleasing können die monatlichen Zahlungen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, dies verringert die steuerliche Belastung. Leasingobjekte finden sich zudem nicht in der Bilanz wieder.
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