Buchverkauf im Internet verboten
Die Väter des Urheberrechts haben mit der Installation dieser Gesetze ein wichtiges Ziel vor Augen gehabt; den Schutz des geistigen Eigentums. Es ist auch richtig, dass ein geschaffenes Werk wie ein Bild, Text oder Gegenstand nur mit Erlaubnis des „Erschaffers“ von jemand anderem verwendet werden kann. Würde dieses Recht untergraben, wäre es um die finanziellen Grundlagen von Künstlern und Erfindern schlecht gestellt. Wenn also jemand ein Bild oder einen Text verwendet, sollte er immer das Einverständnis des Besitzers vorliegen haben, damit ihm keine Nachteile entstehen. Häufig wird diese Erlaubnis bei Bildern durch Bildagenturen in Form einer Lizenz erteilt.
Leider ist es aber so, dass Auswüchse und Auslegungen dieses Rechts zunehmend Probleme bereiten. Wenn z.B. ein lizenzrechtlich geschütztes Bild bei der Erstellung eines Buchcovers, einer Broschüre oder eines Prospektes eingesetzt werden, kann es zu Schwierigkeiten kommen. Die Lizenz bezieht sich in der Regel auf die Benutzung für dieses spezielle Projekt eines bestimmten Unternehmens oder einer Person und nicht auf alle anderen Möglichkeiten. Das neu geschaffene Buch, die neu geschaffene Broschüre oder der neu geschaffene Prospekt unterliegen scheinbar weiterhin dem Urheberrecht für das integrierte Bild und neu dem Urheberrecht für das neu geschaffene Projekt wie z.B. dem Buchumschlag, was ja i.d.R. eine Komposition aus Bild und Textelementen darstellt. Wenn nun jemand ein Buchcover, eine Broschüre oder einen Prospekt in gedruckter Form oder im Internet abbildet, kann er das Urheberrecht verletzen. Dies geschieht, wenn er das Buch verkaufen will oder auf eine Broschüre oder einen Prospekt hinweist, aber nicht der Lizenzinhaber ist. Das passiert gerade beim Verkauf von gebrauchten Büchern im Moment jeden Tag Millionen Mal.
Nun könnte man glauben, wo kein Kläger, da kein Richter. Verlage und Unternehmen haben ein wirtschaftliches Interesse daran, dass ihre geschaffenen Bücher, Broschüren und Prospekte weiter verbreitet werden und sie werden den Teufel tun, um diese Verbreitung durch urheberrechtliche Abmahnungen einzudämmen. Es gibt aber noch eine andere Partei, die in diesem Spiel mitmischt, und das sind die Agenturen, die Lizenzen für Bildrechte verkaufen. Dort hat man den lukrativen Markt der „Zweitlizenzen“ entdeckt und versucht, daraus Kapital zu schlagen.
Spezielle Unternehmen suchen auf Internetseiten Bilder, die scheinbar urheberrechtlich geschützt sind. Dabei ist es für die Bildagenturen unerheblich, ob das Bild allein oder in einer Komposition auf einem Buchcover, einer Broschüre oder einem Prospekt auftaucht. Die Bildagenturen mahnen dann die Homepageinhaber an und versuchen, Unterlassungserklärungen und Schadenersatzforderungen durchzusetzen. Auf der Internetseite http://urheberrecht.abmahnung.net findet man einiges zu Bildagenturen und Anwälten, die versuchen, diese Forderungen durchzusetzen. Bei den dort aufgeführten Agenturen ist es vor Erwerb einer Lizenz sicher angebracht genau zu hinterfragen, wie ein Bild genutzt werden darf, um nicht ins Fettnäpfchen zu treten.
Abschließend bemerkt ist es aber schon erstaunlich, wie wenige dieser Abmahnungen bekannt sind. Es drängt sich der Schluss auf, dass Bildagenturen nur geringere Zahlen von Abmahnungen verschicken, um nicht aufzufallen. Würden alle eventuell möglichen Fälle abgemahnt, wären wir bei Millionen Fällen gerade bei den vielen Büchern, die sich heute im Internet mit abgebildetem Buchcover finden lassen. Dann würde ein Aufschrei durch die Bevölkerung gehen und die Politik würde diese Regelung sehr schnell präzisieren, um die Einklagung von doppelten Lizenzrechten zu unterbinden.
Quelle: ots