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Anforderungen an Aufsichtsräte steigen, Gehälter hinken hinterher

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Gummersbach – Deutschlands Vorstände und Aufsichtsräte sind sich einig: Die Zeiten, in denen ein Sitz im Aufsichtsrat als Ruhekissen für ehemalige Top-Manager diente, sind längst vorbei, das bestätigt eine aktuelle Kienbaum-Studie. 93 Prozent der befragten Aufsichtsräte und sogar sämtliche teilnehmende Vorstände sind der Ansicht, dass die Anforderungen an die Aufsichtsratsarbeit zuletzt deutlich gestiegen sind. Auf der anderen Seite – so die Meinung der Studienteilnehmer – stagnieren jedoch die Gehälter von Aufsichtsräten besonders im Mittelstand und in kleineren Unternehmen. Dazu hat die Beratungsgesellschaft Kienbaum knapp 100 Vorstände und Aufsichtsräte befragt.

„Gestiegener Zeitaufwand, erhebliche Haftungsrisiken und neue gesetzliche Regelungen: Die Aufsichtsräte haben sich eine stärkere Aufmerksamkeit ebenso wie eine steigende Vergütung verdient. Denn ihre Arbeit wird immer komplexer und anspruchsvoller. Das erfordert bei den Unternehmen eine neue Sensibilität für die Eigenheiten der Aufsichtsratsvergütung. Fatal wäre es aber, die Gehaltsmuster des Vorstands blind auf den Aufsichtsrat zu übertragen“, sagt Kienbaum-Geschäftsführer und Aufsichtsratsexperte Alexander v. Preen.

Erfolgsunabhängige Vergütungsbestandteile sind weit verbreitet und nehmen weiter zu

Unternehmenskontrolleure erhalten eine Vergütung, die sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt und die Firmen einsetzen: 91 Prozent der von Kienbaum befragten Vorstände und Aufsichtsräte sind der Meinung, dass Aufsichtsratsmitglieder eine feste Grundvergütung erhalten sollten. Ebenso anerkannt sind die Vergütung bestimmter Rollen im Aufsichtsgremium wie etwa die des Aufsichtsratsvorsitzenden (88 Prozent) und die Tätigkeit in Ausschüssen des Aufsichtsrats (82 Prozent). Dagegen lehnt rund die Hälfte der Befragten eine variable Vergütung – egal ob jahresbezogen oder langfristig – ab.

„Die Unabhängigkeit der Unternehmenskontrolleure muss gewährleistet sein und sich auch im Vergütungsmodell widerspiegeln. Deshalb sind viele der befragten Unternehmen, die ganz oder teilweise auf erfolgsabhängige Vergütungskomponenten verzichtet, bereits auf dem richtigen Weg“, sagt Alexander v. Preen.

Aufsichtsratsgehälter im Mittelstand sind oft eher zu niedrig
Große Konzerne und der Mittelstand unterscheiden sich stark im Niveau der aktuellen Aufsichtsratsvergütung: Während 88 Prozent der Befragten das Vergütungsniveau von Konzern-Kontrolleuren als mindestens angemessen oder sogar zu hoch einschätzen, halten die Hälfte der Befragten das Gehalt von Aufsichtsratsmitgliedern im Mittelstand für zu niedrig beziehungsweise eher zu niedrig. „Die Entwicklung der Aufsichtsratsbezüge spiegelt die steigenden Anforderungen gerade im Mittelstand noch nicht immer voll wider“, sagt Alexander v. Preen, der am vergangenen Freitag zu dieser Thematik vor dem Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) und dem Verband deutscher Unternehmerinnen (VdU) einen Vortrag gehalten hat.

Für Rückfragen zur Kienbaum-Studie „Kamingespräche 2016“ steht Ihnen Dr. Sebastian Pacher gern zur Verfügung (Fon: +49 2261 703-1859, E-Mail: sebastian.pacher@kienbaum.de).
Jetzt auch für die Türkei: Die Online-Applikation Kienbaum Compensation Portal bietet exklusiven Zugriff auf Kienbaum Vergütungsdaten – rund um die Uhr und nach höchsten Qualitätsstandards. Neben der bekannt hochwertigen Kienbaum-Datenbasis überzeugt das Portal durch bequemes Handling, vielfältige Auswahlkriterien sowie individuell anwählbare Abfragemechanismen und Ergebnisberichte. Unser Online-Angebot steht derzeit für folgende europäische Länder bereit: Deutschland, Österreich, Schweiz, Spanien, Polen, Tschechien, Türkei, Slowakei, Ungarn, Rumänien und Russland. Übrigens: Ihre Daten sind bei uns sicher; das Compensation Portal ist die einzige TÜV geprüfte Online-Vergütungsdatenbank in Deutschland.

Quelle: Kienbaum

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