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Was sich 2013 ändert

Berlin (ots) – Für viele Bundesbürger gibt es im neuen Jahr einige Veränderungen, auf die man sich einstellen sollte. Die wohl wichtigsten Neuerungen sind die Einführung des Betreuungsgeldes, neue Verdienstobergrenzen bei Minijobs und die Abschaffung der Praxisgebühr. Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) gibt einen Überblick:

Betreuungsgeld ab August 2013

Der Bundestag hat die Einführung des Betreuungsgeldes beschlossen. Ab dem 1. August 2013 erhalten Eltern, die ihre ein- und zweijährigen Kinder zu Hause erziehen und von staatlichen Betreuungsangeboten keinen oder nur wenig Gebrauch machen, diese Geldleistung des Staates. Das Betreuungsgeld kann aber erst im Anschluss an das Elterngeld und danach bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes von den Eltern bezogen werden. Bei einem Bezug des Elterngeldes von 14 Monaten ergibt sich ein Anspruch auf Betreuungsgeld über maximal 22 Monate. Das Betreuungsgeld beträgt bis Juli 2014 monatlich 100 Euro, ab dem 1. August 2014 steigt der Satz auf 150 Euro. Eltern, die das Geld für die private Altersvorsorge nutzen, erhalten einen monatlichen Zuschlag in Höhe von 15 Euro. Das Geld kann für Kinder beantragt werden, die nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden.

Neue Verdienstgrenze für Minijobber

Zum 1. Januar 2013 wird die monatliche Verdienstgrenze bei geringfügig Beschäftigten von bislang 400 Euro auf 450 Euro angehoben. Damit ändern sich zum ersten Mal seit Einführung der Minijobs die Entgeltgrenzen. Seitdem 2003 Minijobs eingeführt wurden, ist ihr Anteil am Gesamtarbeitsmarkt stetig gestiegen. Die Bundesagentur für Arbeit verzeichnet derzeit etwa 7,4 Millionen Arbeitsstellen dieser Art.

Praxisgebühr entfällt

Wer als gesetzlich Krankenversicherter im neuen Jahr einen Arzt oder Zahnarzt aufsucht, muss nicht mehr das Portemonnaie zücken: Die seit 2004 geltende Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro wird zum neuen Jahr ersatzlos abgeschafft.

Wohn-Riester wird flexibler

Eigentümer selbstgenutzter Immobilien können die Riester-Förderung künftig besser nutzen. Das sieht das „Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz“ vor, das vom Bundeskabinett am 26. September 2012 beschlossen wurde und das voraussichtlich im Februar 2013 verabschiedet wird. Riester-Sparer können ihr Guthaben künftig jederzeit auch für die Entschuldung ihres Eigenheims einsetzen. Bisher konnte das Riester-Kapital nur für den Bau oder Kauf einer Immobilie verwendet werden beziehungsweise war eine Schuldentilgung erst zum Rentenbeginn möglich. Die Möglichkeit der Kapitalentnahme soll künftig auch für den altersgerechten Umbau der eigenen Immobilie gelten.

Aus für Bundesschatzbriefe

Der Bund stellt ab 2013 den Verkauf von Bundesschatzbriefen ein. Bisherige Käufer genießen aber Bestandsschutz. Die Finanzagentur des Bundes führt die Bestände bis zur Fälligkeit kostenlos fort. Wer dennoch Bundesanleihen oder -obligationen kaufen möchte, kann dies bei seiner Hausbank tun.

Neue Euroscheine

Ab Mai 2013 beginnt die Europäische Zentralbank damit, neue Geldscheine in Umlauf zu bringen. Die zweite Generation der Banknoten wird sich von den bisherigen Scheinen äußerlich nur geringfügig unterscheiden. Die Euroscheine werden mit mehreren zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet sein. Das neue Wasserzeichen und das Hologrammband am Rand des Scheins werden das Motiv der griechischen Mythenfigur Europa tragen. Neu ist auch, dass die Zahl auf dem Geldschein, die den Wert der Banknote angibt, durch eine sogenannte Smaragdzahl angegeben wird, deren glänzende Farbe sich beim Kippen im Licht von smaragdgrün zu tiefblau ändert. Dieses Merkmal gibt es in ähnlicher Form bisher schon bei den Scheinen von 50 Euro an aufwärts. Alte Euroscheine behalten ihre Gültigkeit.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/40550/2388816/was-sich-2013-aendert/api

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