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Sparkasse Bremen muss Schadensersatz zahlen

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Bremen (ots) – Das Landgericht Bremen hat die Sparkasse Bremen AG am 21. November 2012 zu Schadensersatz in Höhe von 31.500 Euro zzgl. Verzugszinsen verurteilt. Die Sparkasse hatte einen Anleger nicht über die Rückvergütung aufgeklärt, die sie durch die Anlagevermittlung erhält. Der Kläger, der von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertreten wurde, hatte sich 2008 mit 30.000 Euro plus fünf Prozent Agio am BAC Lebensversicherungsfonds Life Trust Elf GmbH Co. KG beteiligt. Ihm droht der Verlust des angelegten Kapitals.

Bei der Beteiligung handelt es sich um einen geschlossenen Fonds, der in US-amerikanische Risikolebensversicherungen investiert und auf dem Zweitmarkt für US-amerikanische Lebensversicherungen bereits vorhandene Policen erworben hat. Das Fondskonzept sieht vor, dass die Fondsgesellschaft die Versicherungsprämien weiterzahlt und beim Ableben der versicherten Person die Ablaufleistung erhält. Diese und weitere ähnlich gestaltete Fondsgesellschaften wurden von der BAC Berlin Atlantic Capital AG initiiert. Aufgrund konzeptioneller Fehler droht den Anlegern sämtlicher Fonds ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden. In Bremen wurden diese Beteiligungen über die Sparkasse Bremen AG und die nordwest finanz-vermögensberatung Gesellschaft der Sparkasse in Bremen mbH (nwf) vertrieben, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Sparkasse Bremen AG.

Das Gericht hat festgestellt, dass die nwf eine Provision für den Vertrieb und die Vermittlung der Beteiligungen an der Life Trust Elf GmbH Co. KG erhalten hat. In den Fällen, in denen die Sparkasse Bremen AG die Anleger beraten habe, sei dann ein Teil der Provision an die Sparkasse Bremen AG weitergeleitet worden. Bei dieser Provisionszahlung handele es sich um eine aufklärungspflichtige Rückvergütung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der von hrp vertretene Anleger hätte sowohl über die Provisionszahlung an die nwf aufgeklärt werden müssen, als auch darüber, dass ein Teil der Provision an die Sparkasse Bremen AG weitergeleitet werde. Da dies nicht so war, hafte die Sparkasse Bermen AG auf Schadensersatz. Der Anleger kann jetzt die Beteiligungssumme zzgl. Agio und Verzugszinsen verlangen. Im Gegenzug erhält die Sparkasse Bremen AG die Rechte an der treuhänderisch gehaltenen Fondsbeteiligung.

„Wir gehen davon aus, dass die Angaben im Verkaufsprospekt zur Höhe der Vertriebsprovisionen unrichtig sind“, sagt Rechtsanwalt Theo Wiewel von hrp. „Aus diesem Grund können auch Anleger, die die Beteiligung nicht über die Sparkasse Bremen AG, sondern über die nwf erworben haben, Schadensersatz verlangen. Und zwar immer dann, wenn über die Höhe der Vertriebsprovision nicht aufgeklärt worden ist“, macht der Bremer Anwalt geschädigten Anlegern Mut.

BAC-Life-Trust-Anlegern, die Verluste erlitten haben und sich jetzt über die juristischen Möglichkeiten informieren wollen, bietet hrp kostenfreie Informationsveranstaltungen an:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft, Marcusallee 38, 28359 Bremen.

– Donnerstag, 13. Dezember 2012, 19.00 Uhr

– Freitag, 14. Dezember 2012, 19.00 Uhr

Die Veranstaltungen sind auf 25 Personen begrenzt. Interessierte Anleger werden daher aus organisatorischen Gründen gebeten, sich anzumelden:

Telefonisch unter 0421 / 24685-0 oder per E-Mail an info@hahn-rechtsanwalte.de.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/61631/2379841/bac-fonds-sparkasse-bremen-muss-schadensersatz-zahlen/api

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