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5 Tipps für Arbeitnehmer

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Ein Arbeitsverhältnis ist von einer Vielzahl gegenseitiger Rechte und Pflichten geprägt. Hierunter fällt etwa die Pflicht des Arbeitgebers zur Lohnzahlung oder auch die Pflicht des Angestellten, sich an die Anweisungen des Arbeitgebers zu halten. Wichtig ist vor allem, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen, damit es zu keinen Komplikationen kommt. Hierzu fünf wichtige Tipps.

1. Ausschlussfristen beachten!

Innerhalb des laufenden Arbeitsverhältnisses kann es dazu kommen, dass bestimmte Zahlungen nicht getätigt werden oder Urlaub nicht genommen werden kann. Auch beim Abbau von Überstunden kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn der Arbeitsanfall nicht nachlässt. Wenn dann die Überstunden ausgezahlt werden sollen, gibt es für die Beantragung der Auszahlung häufig Fristen. Gleiches gilt für die Anmahnung eines nicht rechtzeitig ausgezahlten Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Außerdem verfällt nicht genommener Urlaub, wenn kein Antrag erfolgt, diesen auf das kommende Jahr zu übertragen. Insofern ist die Kenntnis der entsprechenden Regelungen im Arbeits- bzw. Tarifvertrag besonders wichtig.

2. Kein Alkohol am Arbeitsplatz

In vielen Betrieben besteht am Arbeitsplatz ein absolutes Alkoholverbot. Aufgehoben wird dieses nur für bestimmte Veranstaltungen wie Weihnachtsfeiern etc.. Häufig gibt es für ein solches Verbot gute Gründe, weil mit schweren Maschinen oder gefährlichen Stoffen gearbeitet wird. Gleiches gilt, wenn die Arbeitstätigkeit das Führen von Kraftfahrzeugen zum Inhalt hat. Aber auch bei einem reinen Bürojob kann der Genuss von Alkohol während der Arbeitszeit schnell zu einer Abmahnung führen. Für Raucher werden meist besondere Regelungen getroffen, wo und wann das Rauchen erlaubt ist. Hieran sollte man sich als Arbeitnehmer immer halten.

3. Nichts mitnehmen!

Als Arbeitnehmer hat man nicht nur Rechte sondern auch Pflichten.
Foto: unsplash.com

Die schlimmste Form der Kündigung ist die fristlose. Sie deutet bei Bewerbungen bei anderen Arbeitgebern darauf hin, dass etwas im vorigen Arbeitsverhältnis im argen lag, weil es unmittelbar beendet werden musste. Bei einer fristlosen Kündigung sollte deshalb immer ein Beratungstermin in der Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht vereinbart werden. Nicht immer aber können solche Probleme vernünftig gelöst werden. Das gilt vor allem dann, wenn es sich um Diebstahl handelt. Hier kann der entstandene Schaden weniger als einen Euro betragen – das Arbeitsgericht wird trotzdem gegen den Arbeitnehmer entscheiden. Während die Rechtsprechung in anderen Bereichen durchaus arbeitnehmerfreundlich ist, schützt sie das Eigentum des Arbeitgebers bis ins kleinste Detail. Insofern sollte im Zweifel nicht einmal ein Bleistift das Büro verlassen, wenn hierfür keine arbeitsbedingte Notwendigkeit besteht.

4. Klauseln sind teilweise unwirksam

Häufig verhält es sich so, dass bei Eingehung eines Arbeitsverhältnisses große Kompromisse aufseiten des Arbeitnehmers gemacht werden, weil dieser auf die Stelle angewiesen ist. Entsprechend werden dann Verträge unterschrieben, die mindestens teilweise arbeitsrechtlich nicht haltbar sind. Auf deren Einhaltung kann sich dann der Arbeitgeber nicht berufen wenn es etwa zum Streit über die Ausführung bestimmter Tätigkeiten kommt. Das Arbeitsverhältnis als solches ist von der Unwirksamkeit einzelner Klauseln nicht berührt.

5. Bei Kündigungen sofort reagieren

Sofern es sich um keinen Kleinbetrieb mit weniger als fünf Vollzeitkräften handelt, haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, gegen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses Kündigungsschutzklage einzureichen. Hierfür bleiben ab Erhalt der Kündigung jedoch nur drei Wochen Zeit. Nach Ablauf dieser Frist die Kündigung rechtskräftig. Deshalb gilt es, in diesen Fällen umgehend zu reagieren.

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