Fakten statt Mythen: Flüchtlinge im deutschen Gesundheitssystem
Stralsund – Gut 18 Monate ist es her, als eine der größten Einreisewellen von Flüchtlingen Deutschland regelrecht überrollte. Während einige Menschen nur auf Durchreise waren, hatten viele von ihnen Deutschland als Ziel: 722.370 Menschen haben insgesamt im vergangenen Jahr Asyl beantragt – so viele, wie nie zuvor. Der große Ansturm ist inzwischen längst vorüber, die Fragen des Alltags bleiben: Wie ist ein Arztbesuch geregelt, welche Sozialleistungen werden Asylsuchenden zugestanden? Diesen und weiteren Fragen der geflüchteten Menschen widmet sich die Krankenkassenzentrale in ihrem umfassenden Informationsspezial.
Wenn Gesundheit auf Bürokratie trifft
Oft traumatisiert und gezeichnet von den Strapazen der Flucht, gehören bald nach der Ankunft der Schutz und die Absicherung der Gesundheit zu den drängendsten Fragen der geflüchteten Menschen. Schnell machen sie Bekanntschaft mit dem deutschen Föderalismus ? Gesundheit ist Ländersache: In den einzelnen Bundesländern und Gemeinden gelten für die ersten 15 Monate des Aufenthalts unterschiedliche Regelungen. Konkret geht es um die elektronische Gesundheitskarte (eGK): Sie soll die medizinische Versorgung von Flüchtlingen nach § 264 Abs. 1 SGB V bereits innerhalb der ersten 15 Monate vereinfachen, sobald sie die Erstaufnahmeeinrichtungen verlassen haben. In 5 von 16 Bundesländern entscheiden allerdings immer noch Verwaltungsangestellte darüber, ob ein Arztbesuch als erforderlich eingeschätzt und genehmigt wird oder nicht.
Die elektronische Gesundheitskarte – Stand zur Einführung
Während Bremen bereits seit 2005 eine Gesundheitskarte ausgibt, sieht Bayern bis heute keine Veranlassung, dem „Bremer Modell“ zu folgen. Auch das Saarland unterstützt das Vorhaben nicht, eine Einigung zwischen dem Land, den Kreisen und Krankenkassen kam bisher nicht zustande. In Hessen ist sie nach wie vor geplant, in Thüringen wurde sie immerhin zu Jahresbeginn umgesetzt. Die unabhängige Krankenkassenzentrale bietet eine Gesamtübersicht, die über den aktuellen Status in den Bundesländern aufklärt. Auch das 1A Verbraucherportal thematisiert Asylsuchende im deutschen Gesundheitssystem und stellt kostenlos mehrsprachiges Informationsmaterial, u.a. in Englisch, Arabisch und Farsi zur Verfügung: 1averbraucherportal.de/versicherung/krankenversicherung/nichtversicherte#asyl
Finanzielle Zuwendungen auf Hartz IV-Niveau?
Neben der Gesundheitsversorgung stellt sich weiterhin die Frage, wie viel Geld ein Mensch wohl zum Leben braucht? Dazu kursieren jede Menge Gerüchte und Zahlen im Internet. Vor allem in den sozialen Netzwerken heißt es immer wieder, Flüchtlinge erhalten mehr Geld als Deutsche, die Hartz IV beziehen. Dem war nie so. Fakt ist, dass die Beiträge im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) fixiert sind und mit Jahresbeginn erneut nach unten angepasst wurden: Zum „notwendigen persönlichen Bedarf“ werden erwachsenen Personen in einer Sammelunterkunft nun 131 Euro zugestanden, einem bis zu 6 Jahre alten Kind 81 Euro. Die gesamten Grund- und Regelleistungen für Erwachsene, Jugendliche und Kinder präsentiert die Krankenkassenzentrale in einer aktuellen Übersicht.
Quelle: Krankenkassenzentrale