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Mit 66 ist noch nicht Schluss?

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Mit 73 Jahren fängt das Leben an?

Studie zeigt, dass aktuelles Rentenalter für die staatliche Versorgung steigen muss

Mit 66 ist lange noch nicht Schluss – es scheint, als würde Udo Jürgens Recht behalten: Laut einer aktuellen Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) müsste sich das Renteneintrittsalter auf 73 Jahre erhöhen, um das deutsche Sozialsystem trotz demografischen Wandels zu stabilisieren. Für jeden Einzelnen heißt das, die eigene Vorsorge rückt immer mehr in den Vordergrund, um früher in Rente gehen zu können und von Altersarmut verschont zu bleiben. Konkret bedeutet das, jeder sollte künftig neben der gesetzlichen Rente privat Geld für das Alter zur Seite legen.

Geschäftsführer Sebastian Reccius - Quelle: Marktplatz-Pflegeimmobilie
Geschäftsführer Sebastian Reccius – Quelle: Marktplatz-Pflegeimmobilie

Rechtzeitig an altersgerechtes Wohnen denken

„Die Rente ist nicht das einzige Problem, vor dem die künftige Generation steht“, meint Sebastian Reccius vom unabhängigen Vergleichsportal marktplatz-pflegeimmobilie.de. Wartelisten für Pflegeheimplätze erreichen bereits jetzt ihre Grenzen. Die altersgerechte Unterbringung für Rentner kann in Deutschland nicht mehr gewährleistet werden. „Insgesamt fehlen Deutschland in den nächsten Jahren rund 500.000 zusätzliche Pflegeplätze für eine adäquate Versorgung“, so der Experte. Somit stellt sich auch Angehörigen, die ihre Verwandten nicht pflegen können, die Frage: „Wo finden wir für unsere Eltern oder Großeltern eine geeignete Unterkunft im Alter?“ Wer für sich und seine Angehörigen vorsorgen möchte, muss sich frühzeitig kümmern. „Dem demografischen Wandel mit all seinen Facetten kann jeder einzelne nur bedingt entgegenwirken“, meint Reccius.

Wie eine Eigentumswohnung

Vielen Menschen stellt sich nun die Frage, was sie in einer solchen Situation tun können. Ein Ausweg wäre die Investition in Pflegeimmobilien. Das heißt, Käufer erwerben Appartements in deutschen Pflegeheimen, vergleichbar mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung. Diese verpachten sie an den Betreiber der Einrichtung mit Vertragslaufzeiten bis zu 25 Jahren. Der Betreiber kümmert sich um alle Aufgaben rund um die Vermietung und Instandsetzung der Anlage. Der Vorteil für Käufer liegt auf der Hand: geringe Verwaltungsaufgaben und gleichzeitig eine Investition in die eigene Altersvorsorge.

Wie bei einer Eigentumswohnung erhalten Käufer Mieteinnahmen. „Private Investoren genießen die Vorzüge einer Eigentumswohnung, ohne sich um die Belange der Mieter kümmern zu müssen. Sie sind sozusagen von den Verwaltungsaufgaben, die ein Immobilieninvestment mit sich bringt, befreit“, so Reccius. Auch vor Mietausfällen sind Anleger bei Pflegeimmobilien durch den Gesetzgeber geschützt. Bei einer vermieteten Eigentumswohnung ist das nicht der Fall. Trotzdem kann das Appartement im Pflegeheim vererbt, verschenkt oder beliehen werden, weil es ins Grundbuch eingetragen wird.

Informieren und vergleichen

Wie bei jedem Hauskauf müssen interessierte Anleger auch bei Pflegeimmobilien einige Faktoren beachten, um das Risiko des Investments so gering wie möglich zu halten. Dabei helfen Vergleichsportale wie marktplatz-pflegeimmobilie.de bei der Recherche nach verfügbaren Angeboten und Informationen und stehen auch telefonisch für Anfragen zur Verfügung.

Grundsätzlich gilt: Entscheidend ist zunächst die Lage, das heißt, das Objekt sollte sich in einer wachstums- beziehungsweise nachfragestarken Gegend befinden. Auch der Betreiber sollte vom Käufer vorab überprüft werden. Solide Betreiber leiten ihre Einrichtungen zielorientiert und betriebswirtschaftlich erfolgreich. Dies zeigt sich zum Beispiel bei der Personalplanung oder beim Pflegeangebot.

Auch der gemeinsame Pachtvertrag steht auf dem Prüfstand, denn dieser beinhaltet alle wichtigen Einzelheiten zwischen Käufer und Betreiber. In der Regel wird eine Vertragsdauer von 20 bis 25 Jahren fixiert, über Verlängerungsoptionen von einmalig oder sogar zweimalig fünf Jahren kann dieser Vertrag erweitert werden. „Wichtige Punkte sind darüber hinaus Höhe und Anpassungen der anteiligen Pachtzahlungen. Letzeres wird häufig als Inflationsausgleich beschrieben. Auch die Rechte und Pflichten des Pächters werden im Vertrag festgelegt, beispielsweise zur Zahlung der Erträge oder in Bezug auf Instandhaltungsmaßnahmen“, so Reccius.

Wer den Lebensabend bezogen auf eine finanzielle Absicherung und Unterbringung also sorglos verbringen möchte, ist gut beraten, bereits jetzt für die Zukunft vorzusorgen.

Quelle: Borgmeier PR

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