Jülich – Oft macht Gas den höchsten Anteil an den Nebenkosten aus. Dennoch bleiben viele Vermieter bei ihrem Anbieter und nehmen hohe Kosten für ihre Mieter in Kauf. Während Etagenheizungen u.a. in Mietwohnungen den Mieter zur freien Wahl des Gas-Lieferanten berechtigen, sieht das bei einer Gaszentralheizung anders aus: Hier schließt der Vermieter den Vertrag und Mieter müssen sich den meist hohen Kosten beugen.
Gasanbieter wechseln mit guten Argumenten
Mieter können ihren Vermieter nicht zwingen, den Gasanbieter zu wechseln, aber sie können ihn mit guten Argumenten von einem Gasanbieterwechsel überzeugen. Hier 5 Tipps von Rechtsanwalt Markus Mingers für einen erfolgreichen Wechsel zu einem anderen Gasanbieter, die Mieter ihrem Vermieter vortragen können:
- Tipp 1 „Der Wechsel vom Gasanbieter entlastet alle“: Verdienst für den Vermieter gibt es nur an der Grundmiete, Nebenkosten müssen dagegen genau berechnet und erhoben werden — niedrige Kosten rechnen sich also auch für den Vermieter.
- Tipp 2 „Den inneren Sparfuchs ansprechen“: Ein Wechsel vom aktuellen, teuren Gasanbieter spart Kosten. Das rechnet sich vor allem für Eigentümer von mehreren Mietwohnungen, denn niedrige Nebenkosten machen Immobilien für Mieter attraktiver – auch in der Zukunft.
- Tipp 3 „Null Aufwand bei maximalem Profit“: Die Kündigung des alten Anbietervertrags übernimmt meist der neue Gaslieferant, sodass ein Wechsel für den Vermieter keinen Aufwand bedeutet.
- Tipp 4 „Fairplay gegenüber Mietern“: In der Regel gilt, dass Vermieter keine überhöhten Kosten – wie z.B. die Nebenkosten – auf die Mieter umlegen dürfen. Bleibt der Vermieter also beim teuren Anbieter, obwohl die Konkurrenz deutlich günstiger ist, müsste er den Vertrag kündigen.
- Tipp 5 „Zahlen sprechen lassen“: Mieter haben das Recht, Betriebskosten-Abrechnungen einzusehen und im Gegenzug ist der Vermieter zur genauen Aufschlüsselung der Kosten verpflichtet. Mieter können also Fakten sprechen lassen, dass der jetzige Gasanbieter für beide Seiten nicht rentabel ist.
Hilfe vom Anwalt beim Wechsel vom Gasanbieter
Für das Gespräch mit dem Vermieter rät Mingers: „Der Ton macht die Musik: Argumente sollten ruhig und sachlich vorgetragen werden“. Bei einem gespannten Verhältnis zum Vermieter empfiehlt sich eventuell ein vorheriges Gespräch mit einem Anwalt. „Dieser kann zum Beispiel auch einen rechtsgültigen Musterbrief verfassen, der zur Unterstützung bei dem Gespräch vorgelegt werden kann“, ergänzt Mingers abschließend.
Quelle: c/o Jeschenko MedienAgentur Köln GmbH