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Inklusiver Arbeitsmarkt statt Sonderstrukturen

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Berlin – Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert die Bundesregierung auf, den allgemeinen Arbeitsmarkt für behinderte Menschen zugänglicher zu machen und über die Zukunft der Werkstätten offen zu diskutieren.

„Die Prioritäten der Arbeitsmarktpolitik müssen verschoben werden: weg von der Förderung von Sonderstrukturen, hin zum gleichzeitigen Ausbau inklusiver Beschäftigungsmodelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts anlässlich der heutigen Veröffentlichung des Positionspapiers „Inklusiver Arbeitsmarkt statt Sonderstrukturen“. Die Zukunft der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen müsse offen diskutiert und ein Konzept entwickelt werden, wie diese Sonderstruktur langfristig in einem inklusiv gestalteten Arbeitsmarkt aufgehen könne. Dabei müssten die Werkstattbeschäftigten von Anfang an einbezogen werden. Außerdem müsse darauf geachtet werden, dass dies nicht zulasten der Betroffenen und ihrer Sozial- und Alterssicherung gehe. „Solange Menschen mit Behinderungen in gesonderten Werkstätten arbeiten müssen, weil sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine Chancen haben, kann von einer vollen Verwirklichung des Rechts auf Arbeit und Beschäftigung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention nicht die Rede sein“, so Aichele weiter.

Auch die Vereinten Nationen haben das Werkstattsystem in seiner heutigen Form gerügt. Sie kritisierten 2015, dass die Werkstätten Menschen mit Behinderungen absondern und keinen Übergang zum allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen würden. Die Vereinten Nationen empfehlen daher die schrittweise Abschaffung der Werkstätten.

300.000 Menschen arbeiten in Deutschland in Werkstätten für behinderte Menschen. Sie haben kaum Chancen auf einen Job auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, weil die Arbeitsplätze dort nicht inklusiv gestaltet sind und es an passenden Unterstützungsangeboten fehlt. Auch unflexible Organisationsstrukturen und Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderungen erschweren den Zugang zu einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz. Das durchschnittliche Monatsentgelt eines Werkstattbeschäftigten betrug 2014 rund 181 Euro.

Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Abs. 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.

Quelle: Institut für Menschenrechte

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