Berlin (ots) – Für die Kunden der Volksbanken und Raiffeisenbanken gibt es im neuen Jahr zahlreiche Veränderungen, auf die man sich einstellen sollte. Neben dem neuen Angebot der freiwählbaren PIN gehören auch gesetzliche Änderungen dazu. Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken gibt einen Überblick:
PIN bei Volksbanken und Raiffeisenbanken künftig frei wählbar
Ab Februar 2012 können die Kunden der Volksbanken und Raiffeisenbanken ihre persönliche Geheimzahl (PIN) zu ihrer Bankkarte frei wählen und jederzeit am Geldautomaten ihrer Bank ändern. Dies wird sowohl für die genossenschaftliche girocard (umgangssprachlich „ec-Karte“) als auch für genossenschaftliche Kreditkarten gelten. Kunden, deren girocard mindestens bis 2013 gültig ist, können ab Februar 2012 sofort das neue Verfahren nutzen. Ab Jahresende 2012 gilt das dann für alle girocard-Inhaber. Die genossenschaftlichen Kreditkarten werden schrittweise für die neue Funktion vorbereitet und gestatten dann ebenfalls, die PIN selbst zu wählen.
Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Alle Girokontoinhaber der Volksbanken und Raiffeisenbanken, erhalten bis Anfang Mai neue AGB. Die Institute müssen diese ändern, damit die bestehenden Lastschriftmandate der Kontoinhaber auch im einheitlichen EURO-Zahlungsraum SEPA mit IBAN und BIC weiter Bestand haben.
Pfändungsschutz
Ab dem 1. Januar 2012 wird der Pfändungsschutz für Kontoguthaben nur noch auf dem sogenannten Pfändungsschutzkonto gewährt. Damit läuft zum Ende 2011 die gesetzliche Übergangsregelung aus, gemäß der alternativ auch Pfändungsschutz ohne ein Pfändungsschutzkonto in Anspruch genommen werden kann. Von dieser Regelung betroffen sind auch der gesetzliche Verrechnungsschutz für Sozialleistungen wie beispielsweise Rente oder Arbeitslosengeld II und Kindergeld. Bisherige gerichtliche Freigabebeschlüsse für Girokonten, die nicht als Pfändungsschutzkonto geführt werden, verlieren zum 1. Januar 2012 ihre Wirkung. Der automatische Pfändungsschutz auf dem Pfändungsschutzkonto beträgt pro Monat 1.028,89 Euro. Eine Erhöhung des Freibetrags ist je nach Lebenssituation möglich, zum Beispiel bei einer Unterhaltspflicht für Ehegatten oder Kinder. Hierzu ist bei der Bank eine Bescheinigung vorzulegen.
Riester- und Rürup-Rente
Aufgrund der schrittweisen Anhebung des Rentenalters ändert sich auch der Auszahlungsbeginn für neu abgeschlossene staatlich geförderte Rentenverträge. Ab 2012 werden Riester- und Rürup-Renten erst 2 Jahre später ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt.
Garantiezins bei Lebensversicherungen
Das Bundesfinanzministerium hat beschlossen, dass der sogenannte Garantiezins für Lebensversicherungen bei Neuverträgen am 1. Januar 2012 von derzeit 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent abgesenkt wird. Der staatlich garantierte Zins auf Lebensversicherungen setzt damit seinen Rückgang weiter fort. Insgesamt wurde der Garantiezins seit dem Jahr 2000 von 4,0 Prozent auf 1,75 Prozent gesenkt.
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