Hamburg (ots) – Im aktuellen „JUVE-Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2011/2012“ ist Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) als „häufig empfohlene“ Kanzlei für Kapitalanlegerschutz genannt. Insgesamt hat JUVE in dieser Kategorie dreizehn von bundesweit insgesamt rund 500 Kanzleien erfasst und aufgrund von Interviews und Recherchen bewertet. In den vergangenen Jahren war hrp ebenfalls eine „häufig empfohlene“ Kanzlei.
JUVE kommt bei Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft zu dem Ergebnis, dass die Kanzlei mit ihrer breiten Abdeckung nahezu das gesamte Spektrum bank- und kapitalmarktrechtlicher Streitigkeiten abdecke und so Schwankungen zwischen Anlagetrends erfolgreich ausgleiche. Beispiel: So entschärften die wieder zunehmenden Charterraten zwar die Probleme von Schiffsfonds, dafür gewinne aber die Beratung geschädigter Wertpapier- und Zertifikateanleger an Bedeutung. Und das könne hrp ebenso erfolgreich. Im Segment der offenen Immobiliefonds führe die Kanzlei erfolgreiche Musterverfahren. Als häufig empfohlene Anwälte werden die Partner Peter Hahn (Zitat eines Wettbewerbers: „Durchdringt die Materie“) und Dr. Petra Brockmann genannt.
Für die Zukunft sieht sich hrp gut aufgestellt. So zeige beispielsweise die Entwicklung bei Schiffsfonds, wie schnelllebig die Ereignisse sind. Die angebliche wirtschaftliche Erholung der Charterraten ist jetzt wieder überholt. Mit Mandanten aus diesem Bereich, die sich in wirtschaftlicher Schieflage befinden, wird hrp deshalb nach eigener Einschätzung in Zukunft wieder verstärkt zu tun haben. Hahn Rechtsanwälte ist bundesweit ausschließlich auf Anlegerseite im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und hat Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.
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