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Das Vermögen schützen – und trotzdem von Börsenchancen profitieren

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Wer für seine Rente privat vorsorgt, möchte am liebsten beides: hohe Renditechancen und größtmögliche Sicherheit. Kursschwankungen und -einbrüche an den Börsen haben die Bundesbürger in den letzten Jahren aber gelehrt, dass sich beides nicht immer miteinander verträgt. Diesen Schluss zumindest legt eine aktuelle Umfrage von TNS Emnid im Auftrag der Nürnberger Versicherungsgruppe nahe. Auf die Frage, was sie für den Hauptgrund dafür hielten, dass viele Deutsche keine Aktien kaufen, nannten 47 Prozent die Angst, Geld zu verlieren. Bei den unter 30-Jährigen waren es sogar 60 Prozent. Dabei wäre eine ertragreiche Vorsorge angesichts der derzeit niedrigen Zinsen für viele Anleger besonders interessant.

Foto: djd/Nürnberger Versicherungsgruppe
Foto: djd/Nürnberger Versicherungsgruppe

Das Vermögen bleibt erhalten

„Bei diesem Missverhältnis setzen spezielle Rentenversicherungen an, die den Menschen die Sorge vor einem Verlust ihres Anlagevermögens vollständig abnehmen und ihnen dennoch attraktive Renditechancen eröffnen“, erklärt Jürgen Voß von der Nürnberger Lebensversicherung AG. Bei der „DAX-Rente“ dieses Anbieters wird in jedem Jahr zum 1. Juni geprüft, ob das Vertragsguthaben im vergangenen Jahr eine positive Jahresrendite erzielte oder nicht. Ist der Wert positiv, wird der Vertragswert in diesem Umfang verzinst und gesichert. Ist er negativ, bleibt das am vorherigen Stichtag vorhandene Vermögen dennoch erhalten. Gerade wer in relativ späten Jahren noch vorsorgen möchte, profitiert von dieser zusätzlichen Sicherheit, denn innerhalb kürzerer Zeiträume ist es oftmals schwierig, Kursverluste wieder auszugleichen.

Mehr Geld bei Pflegebedürftigkeit oder Demenz

Wer sich zusätzlich für den Fall der Pflegebedürftigkeit oder der Demenz finanziell absichern möchte, kann eine entsprechende Produktvariante wählen, bei der die Rente erhöht wird. Sobald dem Versicherer mitgeteilt wird, dass der Kunde pflegebedürftig ist, hebt er die Altersrente an. Das ist frühestens zum vereinbarten Beginn der Rentenzahlung möglich. Die Rente wird nicht wieder reduziert, sollte die Pflegebedürftigkeit wieder wegfallen.

Quelle: djd

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