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Der Ertragsanteil der BU Rente

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München – Als Ertragsanteil Rente wird pauschal die Verzinsung, also die Rendite einer Rentenanlage bezeichnet. Auch bei der BU Versicherung wird ein Ertragsanteil erzielt, denn die Versicherung legt auch hier die Kundengelder möglichst gewinnbringend an. Wichtig ist dieser Ertragsanteil bei der späteren Auszahlung der Rente, denn er ist die Basis der Besteuerung.

Der Ertragsanteil Rente ist der Zinsertrag

Wer Gelder anlegt und investiert, erhält hierfür einen Zinsertrag. Dies ist auch bei Versicherungen der Fall, denn sie legen die Gelder ihrer Kunden am Kapitalmarkt an und erzielen hierfür natürlich eine Rendite. Diese wird den Versicherungskunden anteilig gutgeschrieben und bei der Auszahlung der Versicherungsleistung verrechnet. Bekannt ist der Ertragsanteil Rente vor allem bei Kapitallebens- und Rentenversicherungen, so vergleichsweise hohe Erträge erzielt werden. Aber auch bei der BU Versicherung kann ein Ertragsanteil entstehen, sofern die BU Rente zur Auszahlung kommt. Aber auch dann, wenn zum Vertragsablauf eine Versicherungsleistung vereinbart wurde, erhalten Versicherungsnehmer die Leistungen inklusive ihrer Erträge ausgezahlt.

Der Ertragsanteil kann nicht garantiert werden

Versicherungsnehmer, die eine BU Berechnung vornehmen, erhalten neben der Preisberechnung auch die Berechnung des Ertragsanteils. Im Angebot wird dann sowohl der garantierte Nettowert wie auch der mögliche Bruttowert angegeben. Zu beachten ist allerdings, dass der Ertragswert auf Basis der bisherigen Renditen ermittelt wird und daher keinen garantierten Wert darstellt. Die Versicherungen nutzen in diesem Bereich durchaus Gestaltungsspielräume. Der ausgewiesene Ertragsanteil ist daher ein Eventualwert und somit lediglich eine Orientierung. Mit Auszahlung der Rente kann sich dieser Betrag sowohl nach oben wie auch nach unten verändern. Bei einem Versicherungsvergleich ist es daher wichtig, sich ausschließlich auf die garantierten Werte zu beziehen und den Ertragsanteil für den Vergleich außer Acht zu lassen.

Steuerbelastung orientiert sich am Ertragsanteil Rente

Der Ertragsanteil einer Rente ist zum einen für die Versicherungsnehmer selbst interessant. Schließlich zeigen sie den Erfolg einer Anlage. Somit ist die Anlage umso lukrativer, je höher der Ertragsanteil ausgewiesen wird. Zum anderen ist die Höhe der Erträge aber auch für den Fiskus interessant. Wie bei allen anderen Einkünften will er auch bei der Rente einen Teil als Steuern vereinnahmen. Da die Beiträge selbst in der Regel bereits aus versteuertem Einkommen erbracht wurden, richtet sich das Augenmerk des Finanzamtes ausschließlich auf die Erträge. Diese werden bei Auszahlung ermittelt und mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Demnach müssen nicht nur Altersrenten sowie Rentenzahlungen aus Lebensversicherungen, sondern auch die Zahlungen der BU Rente versteuert werden.

Quelle: PresseBox

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