TÜV Rheinland: Beratung und Service in der Anlegerbranche / Prüfsiegel "Zertifizierte Beratungsqualität" und "Zertifizierte Servicequalität"
Köln (ots) – Im Zuge der Finanzkrise ist die Beratungsqualität von Finanzdienstleistern viel diskutiert worden. „Verschiedene Studien belegen, dass es signifikante Mängel gibt“, sagt Volker Arzbach, stellvertretender Branchenleiter Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister bei TÜV Rheinland. „Aber unter berechtigten negativen Befunden leiden auch solche Institute, die ihren Kunden gute Beratung bieten.“
Tatsächlich fielen im Sommer 2010 bei der Zeitschrift Finanztest viele der geprüften Banken durch. Zu oft entsprachen die empfohlenen Produkte nicht Anlagezielen und Risikopräferenz der Kunden. So ist ein Anlageberater eigentlich verpflichtet, den Kunden zu Beginn des Gesprächs nach seinen persönlichen und finanziellen Verhältnissen zu fragen, sein Vorwissen in finanziellen Belangen zu ermitteln und festzustellen, welche Anlageziele er hat. Diese Grundvoraussetzung für eine qualifizierte Beratung erfüllten einzelne Anbieter nicht. Hierauf sollten Kunden allerdings nach Empfehlung des TÜV Rheinland in jedem Fall bestehen. Gleiches gilt für das Beratungsprotokoll, das bei einer Beratung zum Thema Wertpapieranlage gesetzlich vorgeschrieben ist. „Solche Mängel können den Kunden unter Umständen viel Geld kosten, und sie untergraben das Vertrauen in die Branche insgesamt“, meint Volker Arzbach. „Letztlich schneiden sich die Unternehmen ins eigene Fleisch, da Kunden auch von eigentlich hochwertigen Produkten Abstand nehmen.“
Damit Qualitätsanbieter nachweisen können, dass sie gute Beratung und exzellenten Service bieten, hat TÜV Rheinland zwei Standards entwickelt: die „Zertifizierte Beratungsqualität – Finance“ und das Prüfzeichen „Zertifizierte Servicequalität – Finance“. Unternehmen, die dieses freiwillige Siegel erhalten wollen, müssen sich einem zweistufigen Prüfverfahren unterziehen. Maßstab ist ein idealtypischer systematischer Beratungs- und Serviceprozess, deren Kriterien TÜV Rheinland in Anlehnung an gesetzliche Vorgaben und branchenspezifische Anforderungen entwickelt hat. „Am Ende unserer Prüfung wissen wir, ob ein Unternehmen die organisatorischen Voraussetzungen hat, die ein gleichbleibend hohes Beratungsniveau sicherstellen, und ob der einzelne Berater fachlich geeignet und motiviert ist, dies im Beratungsgespräch auch umzusetzen“, erklärt der TÜV Rheinland-Experte. Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen: Jörg Meyer zu Altenschildesche, Presse, Tel.: 0221/806-2255 Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse
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