Berlin (ots) – Auf etwa drei Prozent der Gesamtinvestitionen belaufen sich aktuell in einem neuen Einfamilienhaus durchschnittlich die Aufwendungen für die Elektroinstallation. Aber es gibt gute Gründe für höhere Investitionen: die Anzahl der Elektrogeräte im Haushalt, vor allem Kommunikationstechnik wächst. Eine sichere Infrastruktur erfordert, die Elektroinstallation quantitativ und qualitativ zukunftssicher auszulegen.
Zum anderen ist mehr Energieeffizienz gefordert. Die Verknüpfung der Elektroinstallation mit Komponenten der Gebäudesystemtechnik schafft dafür neue Möglichkeiten. Mit geringem Mehraufwand lassen sich mittels Gebäudesystemtechnik Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Sonnenschutz und weitere Funktionen vernetzen.
Die HEA – Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e. V. hat diese Anforderungen in die vom RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung zertifizierte RAL-RG 678 einfließen lassen. Die neue RAL-Richtlinie löst die Fassung von 2004 ab.
Grundlage für die RAL-Kennzeichnung ist die DIN 18015, Teil 2. Diese legt Mindestanforderungen für die Elektroinstallation in Wohngebäuden fest. Die Richtlinie RAL-RG 678 „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Anforderungen“ des Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung beschrieb bisher aufbauend auf der DIN-Norm drei Ausstattungswerte.
Mit der RAL-Richtlinie, Ausgabe November 2010, erarbeitete der HEA-Fachausschuss Elektroinstallation und Gebäudesystemtechnik einen weitergehenden Standard, der über die bisherigen jetzt drei weitere Ausstattungswerte definiert: Neben den mit 1, 2 und 3 Stern gekennzeichneten Ausstattungswerten kommen drei weitere für die Ausstattung mit Gebäudesystemtechnik hinzu: von 1 plus, 2 plus – bis 3 plus.
Die RAL-Richtlinie fordert schon bei der 1 plus-Ausstattung Vorbereitungen für Schalten/Dimmen, schaltbare Steckdosen zum Energiemanagement, Sonnenschutz, Heizen, Kühlen, Lüften sowie Sicherheit durch vorbereitende Installationen von BUS-Technik. Alternativ sind zumindest Installationsrohre für die Nachrüstung vorzusehen. Neu ist, dass die Ausstattung auch raumweise vergeben wird.
„Mit der neuen Richtlinie passen wir die Elektroinstallation an die technische Entwicklung an und geben Investoren, Planern, Handwerkern sowie der Wohnungswirtschaft Planungssicherheit. Damit ist die RAL ein großer Schritt in Richtung Verbraucherschutz und unterstützt direkt die europäischen Klimaschutzziele“, so Dr. Jan Witt, HEA-Geschäftsführer.
Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/32498/2009633/hea_fachgemeinschaft_fuer_effiziente_energieanwendung_e_v/api