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Stellungnahme von AWD zu den Vorwürfen zur Vermittlung von Dreiländerfonds (DLF)

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Hannover (ots) – Der Vertrieb der Beteiligungen an Dreiländerfonds (DLF) erfolgte in den Jahren 1989-1999 und liegt somit mindestens zwölf Jahre zurück. Im Übrigen ist die als angeblich neu vermeldete Zahl von DLF-Zeichnern schon im Jahre 2001 Gegenstand einer Anfrage des Verbrauchermagazins „Finanztest“ an AWD gewesen und vom Unternehmen gegenüber „Finanztest“ auch offen kommuniziert worden. Die nun als „neu“ vermeldeten Zahlen sind demnach schon seit 10 Jahren in der Öffentlichkeit und enthalten keinerlei neuen Informationswert.

In diesem Zusammenhang wird in der Berichterstattung suggeriert, die Dreiländer-Fonds hätten überhaupt nicht ausgeschüttet. Richtig ist, dass zahlreiche der auch von AWD vermittelten Fonds viele Jahre hintereinander eine Ausschüttung von jährlich 7%, in Einzelfällen (DLF 92/10) sogar von 9% hatten. So hat der DLF 89/2 elf Jahre in Folge – von 1989 bis 1999 – beispielsweise jährlich eine Ausschüttungsrate von je 7% gehabt. Beim DLF 90/7 waren es zehn Mal in Folge 7%. Beim 92/11 immer noch acht Mal in Folge 7%. Darüber hinaus konnten die Anleger steuerliche Vorteile geltend machen.

Da der DLF-Fondsinitiator Kapital Consult GmbH Stuttgart (KC) über keinen eigenen Vertrieb verfügte, wurden die DLF-Fonds von einer Vielzahl von Vertriebsgesellschaften und Maklern vermittelt. Dabei war AWD ausschließlich als Vermittler tätig und nicht als Fondsinitiator bzw. Fondsgesellschaft und dementsprechend nicht für die wirtschaftliche Entwicklung der Fonds verantwortlich.

Auch waren die Prognosen für die Dreiländerfonds zu jener Zeit überaus positiv. Die DLF-Fonds wurden bei AWD einer eingehenden Produktprüfung unterzogen. Hierzu zählen u.a. Prospektprüfungsberichte, die von externen Wirtschaftsprüfern erstellt wurden, interne Plausibilitätsprüfungen, Leistungsbilanz und Überprüfung des Produktinitiators. Diese Prüfungen ergaben auch aus Sicht von externen Experten zur Zeit der Vermittlung keinen Anlass zur Beanstandung.

Eine Fondsbeteiligung ist eine unternehmerische Beteiligung. Dies – und das damit eingegangene unternehmerische Risiko – wurde den Anlegern von AWD mündlich wie schriftlich erläutert. Die Verkaufsprospekte lagen deutlich oberhalb der seinerzeit geforderten IDW-Standards und enthalten alle wesentlichen Informationen über die Konzeption, die Besonderheiten sowie über die mit einer Anlage verbundenen Chancen und Risiken. Sogar der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass der Verkaufsprospekt hinreichend über die wirtschaftlichen Risiken aufklärt. Soweit sich AWD mit dem Vorwurf der Fehlberatung gerichtlich befassen musste, sind diese Vorwürfe von Seiten der Gerichte nicht bestätigt worden.

In der aktuellen Berichterstattung wird der falsche Eindruck erweckt, es handele sich bei der Vermittlung der Dreiländerfonds durchweg um Fehlberatungen. Es wird hierbei aus der unbestrittenen Tatsache, dass sich die Dreiländerfonds nicht wie erwartet entwickelt haben, der ungerechtfertigte Rückschluss einer Fehlberatung durch AWD gezogen.

Seinerzeit wurden die DLF-Fonds im Übrigen von vielen Kunden aufgrund vorteilhafter steuerlicher Rahmenbedingen, der damaligen Gesetzeslage und breiter Empfehlungen in Medien aktiv nachgefragt, auch AWD-Berater zeichneten die Fonds. So wurde der Initiator der DLF-Fonds im Zusammenhang mit der Konzeption dieser Fonds vom Cash-Magazin im Juni 1995 als „Mann des Jahres“ ausgezeichnet und das Produkt DLF sehr positiv bewertet.

Grundsätzlich ist zur finanziellen Situation anzumerken, dass die DLF-Fonds über eine gesunde Innenfinanzierung verfügen. So konnte in den letzten Jahren die Substanz der Fonds nachhaltig gestärkt werden.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/28954/2004869/awd_holding_ag/api

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