Bundeskartellamt nimmt Stellung: AGB der Banken kartellrechtswidrig
Gauting/München/Köln (ots) – Das Bundeskartellamt hat nunmehr dem Landgericht Köln seine Rechtseinschätzung zu der Auseinandersetzung zwischen giropay und Payment Network AG übermittelt. In seiner Stellungnahme erklärt das Bundeskartellamt, dass sich die Verdachtsmomente durch die weiteren Ermittlungen erhärtet hätten. Nach jetzigem Stand geht das Kartellamt davon aus, dass die derzeitigen AGB der Banken und Sparkassen nichtig sind, soweit sie bankenunabhängigen Direktüberweisungsverfahren den Marktzutritt verwehren.
„Diese AGB haben sich vor allem auch gegen sofortüberweisung.de gerichtet und waren Ausgangspunkt der Klage von giropay – man wollte sofortüberweisung.de so vom Markt drängen. Wir sehen uns durch die Aussage des Bundeskartellamtes in unserer Rechtsauffassung bestätigt“, sagt Payment Network AG Vorstand und CFO Dr. Jens Lütcke. „Der Versuch von giropay, mit Hilfe der AGB den Markt zu monopolisieren, wird daher nicht gelingen.“
Grund für die Ermittlungen des Bundeskartellamtes war das Verfahren der giropay GmbH gegen die Payment Network AG. Die giropay GmbH hatte im Januar 2010 Klage gegen die Payment Network AG wegen unlauteren Wettbewerbs eingereicht. giropay warf der Payment Network AG vor, diese würde durch ihr bankenunabhängiges System sofortüberweisung.de gegen die AGB der Banken und Sparkassen verstoßen. Das Landgericht Köln hatte wegen der Ermittlungen des Bundeskartellamtes im Oktober 2010 das Verfahren ausgesetzt (siehe Presseerklärung vom 15. Oktober 2010 „Verkündungstermin aufgehoben wegen Intervention des Bundeskartellamtes“).
„Für die Payment Network AG war von Anfang an klar, dass dieses Gerichtsverfahren nur dazu dient, unser erfolgreicheres Geschäftsmodell zu schwächen. Dies ist jedoch nicht gelungen“, sagt der Payment Network CFO. „Mehrere Studien haben bestätigt, dass sofortüberweisung.de der führende Anbieter ist. Bei der eCommerce 2010 Studie des EuPD Research war sofortüberweisung.de mit 51,4 Prozent sogar das meist genutzte Online-Paymentsystem. Wir bedanken uns ausdrücklich bei allen unseren Partnern (Händlern, Verbänden und Payment Service Providern) für Ihre Unterstützung.“
Über sofortüberweisung.de
Mehr als 17.000 E-Commerce-Unternehmen setzen national und international auf das Zahlverfahren „sofortüberweisung.de „, darunter viele internationale Händler und Brands wie KLM, Hugo Boss, real-onlineshop.de, Schlecker, Conrad Electronic, Plus Online, flyeralarm, redcoon, cyberport, Media Markt, Emirates, bild.de, ATU, Dell, notebooksbilliger.de, Rossmann, Baur Versand, MyToys, AIDA und babywalz. sofortüberweisung.de wird ausser in Deutschland auch in Österreich, Schweiz, Belgien, Niederlande und Großbritannien angeboten.
Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/70647/2004660/payment_network_ag/api