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Vorsorge hilft: Vor Reisebeginn an Auslandsreise-Krankenversicherung denken

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Coburg – Die Weihnachtsferien stehen vor der Tür, der Urlaub ist gebucht. Jeder denkt nur noch an Sonne, Schnee und Spaß, doch die Realität sieht leider oft anders aus: Jahr für Jahr verunglücken Tausende von Skiläufern auf den Pisten und müssen im Krankenhaus behandelt werden. Womit man rechnen muss, wenn im Ausland ein Arztbesuch oder ein Krankenhausaufenthalt nötig werden, erläutert die HUK-COBURG.

Quellenangabe: "obs/HUK-Coburg"
Quellenangabe: „obs/HUK-Coburg“

Gesetzlich Krankenversicherte können sich mit einer europäischen Versicherungskarte EU-weit medizinisch versorgen lassen. Dasselbe gilt auch für die Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen, Kroatien und Mazedonien. In anderen Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, braucht man für einen Arztbesuch einen Auslands-Krankenschein. Wichtig zu wissen: Ein deutscher Patient wird im Urlaubsland nach dem Leistungskatalog der dortigen Krankenkasse behandelt. Der kann vom deutschen erheblich abweichen. So gibt es beispielsweise Staaten, in denen wesentlich höhere Zuzahlungen oder Eigenanteile üblich sind. Außerdem muss beim Arztbesuch darauf geachtet werden, dass es sich um einen Vertragsarzt handelt.

Wer die Berge herunterwedelt, sich verletzt und ins Krankenhaus muss, stellt aber oftmals fest, die Ärzte vor Ort behandeln nur privat. Schon ein glatter Bruch und ein paar Tage Krankenhausaufenthalt können mit mehreren tausend Euro zu Buche schlagen. Ereignet sich der Unfall in einem Land, mit dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht – zum Beispiel in den USA oder Kanada – muss der Verunglückte ohnehin die gesamte Behandlung selbst bezahlen.

Auch für den Transport von der Ski-Piste ins Krankenhaus ist die gesetzliche Krankenkasse nicht zuständig. Hier können Kosten von 800 Euro für einen Krankenwagen bis zu mehreren tausend Euro für einen Rettungseinsatz mit dem Hubschrauber anfallen. Vorsorgen lässt sich, wie auch Verbraucherschützer immer wieder empfehlen, mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung: Sie übernimmt sowohl die Kosten für eine Privatbehandlung als auch den Abtransport von der Piste zum Arzt. Und nicht nur das: Sollte durch den Unfall ein Krankenrücktransport unumgänglich werden, organisiert ihn die Auslandsreise-Krankenversicherung nicht nur, sondern trägt auch hierfür die Kosten.

In der privaten Krankenversicherung ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung meist mit eingeschlossen. Wer sich vor Reisantritt nicht sicher ist, sollte sich auf jeden Fall bei seiner Krankenversicherung informieren.

Nicht ohne Haftpflichtversicherung

Gefahr lauert auch an anderer Stelle: Wer dem Rausch der Geschwindigkeit verfällt, dabei sogar die Verkehrsregeln der Piste (FIS-Verhaltensregeln) vergisst, und einen Unfall verursacht, muss haften. Mit einem Paar neuer Skier ist es da oft nicht getan. Wurde jemand verletzt, können sich Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder auch Verdienstausfall schnell summieren. Bleiben vielleicht sogar schwerwiegende dauerhafte Schäden zurück, können sogar lebenslange Rentenzahlungen fällig werden. Ohne private Haftpflichtversicherung muss der Schädiger das alles aus dem eigenen Portemonnaie bezahlen. Eine fehlende Haftpflichtversicherung kann vor allem auch für das Opfer böse Folgen haben. Denn reicht das Privatvermögen des Unfallverursachers nicht aus, um die Ansprüche des Geschädigten zu erfüllen, geht der leer aus.

Und die Erfahrung zeigt, gerade wenn dauerhafte Schäden zurückbleiben, braucht man Geld. Oft muss das Leben umorganisiert, vielleicht sogar Wohnung oder Haus behindertengerecht ausgebaut werden. Im Invaliditätsfall hilft auch eine eigene private Unfallversicherung. Sie zahlt übrigens unabhängig davon, ob das Opfer durch den Unfallverursacher entschädigt wird oder nicht.

Quelle: ots

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